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Programmname Badenova Innovationsfonds Klima- und Wasserschutz
Karrierestatus
  • Professor/in
  • Postdoktorand/in
  • Doktorand/in
Fristen
01.10.2025 (jährlich)
01.03.2026 (jährlich)
Bemerkung Es ist ein Eigenanteil in Höhe von 50 % zu erbringen. Der Antragsprozess ist zweistufig.
Geltungsbereich Regional
Fördergeber
  • Badenova
Zusammenfassung
Die wichtigsten Kriterien für die Förderung von Projekten im Rahmen des badenova Innovationsfonds sind:
  • Das Projekt basiert auf dem Einsatz eines innovativen Produkts oder Verfahrens oder auf einem neuartigen Konzept.
  • Die angestrebte Problemlösung verringert Schadstoff-Emissionen in Luft und Wasser (z.B. merkliche CO2-Einsparungen) oder führt zu sonstiger Schadstoffreduktion im Ökosystem. Das Projekt zielt auf den effizienten Umgang mit Wasser und/oder Energie oder setzt alternative, regenerative Energieformen ein.
  • Über den einzelwirtschaftlichen Einsatz hinaus zeigt das Projekt auf, wie die angestrebte Problemlösung auf andere Einsatzmöglichkeiten übertragen werden kann.
  • Neben den direkten Effekten werden über Signal- oder Multiplikatorwirkung nennenswerte indirekte Impulse in der Region ausgelöst. Dies können Nachahmungseffekte sein, die Schaffung von ökologischem Bewusstsein in der Bevölkerung und in Betrieben, Qualifizierungs- und Lerneffekte in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik.
  • Maßnahmen und Projekte zum Schutz von Wasserressourcen und Gewässern sowie zur Vermeidung oder Reduzierung von Emissionen in die Biosphäre (Schutz des Klimas und der Wasserressourcen), die ansonsten wegen nicht ausreichender Wirtschaftlichkeit nicht oder nur in geringerem Umfang realisiert würden;
  • Entwicklung lokaler Konzepte zum Schutz des Klimas und der Wasserressourcen;
  • Entwicklung neuer Technologien zum Schutz des Klimas und der Wasserressourcen; rationelle Energienutzung und erneuerbare Energien;
  • Anschubfinanzierung zur Anwendung neuer Technologien zum Schutz des Klimas und der Wasserressourcen;
  • Maßnahmen und Projekte zur Umweltpädagogik und zur Kommunikation der Möglichkeiten zum aktiven Schutz des Klimas und der Wasserressourcen;
  • zusätzliche, über die bestehenden gesetzlichen Anforderungen hinaus gehende Maßnahmen zum effizienten Umgang mit Wasser und Energie, zu denen die Antragsteller nicht verpflichtet sind und die ohne Förderung nicht umgesetzt würden;
  • Investitionen oder Kosten im Rahmen von Lösungen für den effizienten Einsatz von
    Energie und Wasser, die kurz- und mittelfristig nicht wirtschaftlich sind.

Fördervolumen bis zu 150.000 €
Förderarten
  • Einzelprojekte
  • Verbundprojekte
Förderdauer 3 Jahre
Fachbereiche
  • Informatik
  • Natur- und Ingenieurwissenschaften
  • Sozial- und Verhaltenswissenschaften
  • Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
Kontakt
Graduate Centre (GraCe) , für Promovierende
Minkus Teske, minkus.teske@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-6813
Graduate Centre (GraCe)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Björn Goldammer, bjoern.goldammer@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4858
Rechts-, Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaften, Forst-, Umwelt- und Geowissenschaften
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Frank Krüger, frank.krueger@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4859
Physik, Mathematik, Informatik und Mikrosystemtechnik
Science Support Centre (SSC)
Beschreibung
Der "Innovationsfonds Klima- und Wasserschutz" der badenova AG & Co. KG (im Folgenden nur mit "badenova" bezeichnet) fördert Projekte oder Maßnahmen, die sich mit innovativen Lösungen und mit beispielgebenden Vorhaben zum Klimaschutz und zum nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen Energie und Wasser befassen und die vor allem regionale Relevanz haben.
Bedingungen
Förderberechtigt sind:rn
  • Kunden der badenova oder ihrer 100%igen Tochterunternehmen, die sich für ein Produkt der badenova-Gruppe (z.B. Erdgas, Strom, Wasser, Wärme) entschieden haben;
  • die Konzessionsgemeinden und kommunalen Kommanditisten der badenova (in eigenem Namen);
  • Antragsteller können Einzelprojekte oder Einzelmaßnahmen oder Verbundprojekte mehrerer Partner zur Förderung beantragen. Einer Projektgemeinschaft oder einem Konsortium können auch nicht förderberechtigte Partner angehören.

  • Sie werden grundsätzlich in der Region durchgeführt;
  • Sollten nicht alle Projektteilnehmer Kunden von badenova sein, kann die Förderung beschränkt werden.
  • Sollte die Kundenbeziehung nicht über die Dauer des Förderprojektes bestehen, kann die Förderung anteilig – abhängig von der Dauer der Kundenbeziehung - gekürzt werden.
  • Sie wurden noch nicht oder erstmals im Jahr der Antragstellung begonnen und sind noch nicht abgeschlossen.
  • Das Projekt wird im Falle eines Verbund- oder Gemeinschaftsprojektes (Konsortium) von einem Koordinator oder Projektleiter gegenüber badenova vertreten.
  • Die Projektbeschreibung bzw. der Businessplan nebst Gesamtfinanzierungsplan oder (bei Investitionsvorhaben) die Wirtschaftlichkeitsrechnung liegt vor.
  • Die beantragten Fördermittel dürfen in Summe (inklusive möglicher Ko-Finanzierungen) eine Förderquote von 80% nicht übersteigen.
Förderprogramm URL https://www.badenova.de/web/%C3%9Cber-uns/Innovationsfonds/Antragsstellung/index.jsp
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/1128
Frist: 01.10.2025 (jährlich)
Frist: 01.03.2026 (jährlich)