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Programmname Promotionsstipendium
Karrierestatus
  • Doktorand/in
Veröffentlichung 17.02.2010
Fristen
01.06.2025 (jährlich)
01.12.2025 (jährlich)
Geltungsbereich National
Fördergeber
  • Evangelisches Studienwerk Villigst
Zusammenfassung
Das Evangelische Studienwerk Villigst ist das Begabtenförderungswerk der evangelischen Kirche in Deutschland und vergibt staatliche Fördermittel an besonders begabte katholische Studierende aller Fachrichtungen. Die Einzelheiten der Förderung sind in den Richtlinien des BMBF geregelt.

Fördervolumen 1.550 € monatlich + ggf. Zuschläge
Förderarten
  • Promotionsförderung
  • Stipendien
Förderdauer 3 Jahre Regelförderung + max. 6 Monate Verlängerung
Fachbereiche
  • Geisteswissenschaften
  • Informatik
  • Lebenswissenschaften
  • Natur- und Ingenieurwissenschaften
  • Sozial- und Verhaltenswissenschaften
  • Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
Kontakt
Graduate Centre (GraCe) , für Promovierende
Minkus Teske, minkus.teske@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-6813
Graduate Centre (GraCe)
Beschreibung
Das Evangelische Studienwerk ist das Begabtenförderungswerk der evangelischen Kirchen in Deutschland. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten ein monatliches Stipendium und Zugang zu einem umfassenden Bildungsprogramm.

Bedingungen
  • aussagekräftiges Promotionsvorhaben mit einem relevanten Beitrag zur Forschung
  • Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche (in begründeten Fällen Ausnahmen)
  • zielstrebig und konsistent durchgeführtes Studium
  • überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen (Abschlussnote mindestens "gut", in Jura "vollbefriedigend")
  • promotionsberechtigender Abschluss und Zulassung zur Promotion
  • ausländische Studierende können sich bewerben, wenn sie an einer Hochschule in der Bundesrepublik zur Promotion zugelassen sind und das B2-Sprachzertifikat vorweisen können.
Förderprogramm URL https://www.evstudienwerk.de/bewerbung/promotion/unser-stipendium.html
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/112
Frist: 01.06.2025 (jährlich)
Frist: 01.12.2025 (jährlich)