Die Investitionsvorhaben für die Hochschulforschung müssen sich durch herausragende wissenschaftliche Qualität und nationale Bedeutung auszeichnen. Die Geräte müssen weit überwiegend der Forschung dienen, d.h. die Notwendigkeit ihrer Beschaffung und ihrer Nutzung muss allein mit dem Einsatz in der Forschung begründet sein. Darüber hinaus darf das Gerät auch in der Lehre und/oder Krankenversorgung eingesetzt werden. Diese Gebiete werden bei der Beurteilung der Notwendigkeit nicht berücksichtigt.
Antragsvoraussetzungen - Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen und nichtstaatliche, institutionell akkreditierte Hochschulen.
- Die Großgeräteanträge können zu jeder Zeit eingereicht werden. Sie werden nach Maßgabe der jeweiligen Landesregelung bei der DFG vorgelegt. Erforderlich ist die Zusicherung der 50%igen Kofinanzierung durch das Sitzland bzw. die Hochschule.
- Die Hochschule bestimmt eine antragsverantwortliche Person, die den entsprechenden Antrag erstellt und über das elan-Portal elektronisch einreicht. Im Anschluss erhält die antragsverantwortliche Person ein Quittungsdokument. Dieses ist von ihr zu unterschreiben und anschließend an die zuständigen Stellen der Hochschulleitung weiterzuleiten. Das vollständig ausgefüllte Quittungsdokument wird der DFG zurückgesandt. Nach Eingang des Quittungsdokuments nimmt die DFG die Begutachtung auf.
Art und Umfang der Förderung