Antragsberechtigt sind Lehrstuhlinhaberinnen und Lehrstuhlinhaber aller Fakultäten (mit Ausnahme der
Medizinischen Fakultät) sowie zentraler Einrichtungen. Pro Gastprofessur kann ein Betrag bis zu maximal 5.000,-- € beantragt werden. Mit diesem Betrag müssen alle anfallenden Kosten einschließlich der Reisekosten abgedeckt werden. Neben den Fakultäten haben auch die zentralen Einrichtungen die Möglichkeit, Anträge zu stellen.
Die Medizinische Fakultät ist von der Möglichkeit der Antragstellung ausgenommen. Sie wird jedoch dort einbezogen, wo Projekte der Medizinischen Fakultät mit denen anderer Fakultäten verknüpft sind.
Bevorzugt gefördert werden Anträge, die auf die Kommunikation zwischen den verschiedenen Forschungseinrichtungen und Disziplinen abzielen und interdisziplinär ausgerichtet sind.
Anträge können jederzeit gestellt werden; sie müssen folgende Unterlagen enthalten:
- Lebenslauf des Dozenten/ der Dozentin, der/ die eingeladen werden soll
- Begründung für die Auswahl (bisherige Kontakte, Verbindung der Heimatuniversität zur Universität Freiburg, geplante weitere Zusammenarbeit)
- Beschreibung der Lehrveranstaltung, Erläuterung ihrer Bedeutung für den Fachbereich/ die Fakultät
- Zustimmung der Fakultätsleitung
Die Anträge werden über das International Office eingereicht und nach formaler Prüfung dem Rektor zur Entscheidung vorgelegt.