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Programmname Kongressreiseprogramm
Karrierestatus
  • Professor/in
  • Postdoktorand/in
  • Doktorand/in
Fristen
Jederzeit
Bemerkung Anträge müssen mind. 4 Monate (120 Tage) vorher eingereicht werden.
Geltungsbereich International
Fördergeber
  • DAAD - Deutscher Akademischer Austauschdienst
Zusammenfassung
Mit Mitteln des Auswärtigen Amtes fördert der DAAD die aktive Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Kongressen und Konferenzen.

  • Für Präsenz-Teilnahmenrn
    1. Reisekostenpauschale
      Geförderte, die aus dem Ausland zum Zielort anreisen, erhalten einen Zuschuss zu den Reisekosten in Höhe von maximal 80% des nachgewiesenen Flugpreises (Economy Class).
    2. Aufenthaltspauschale (Tagespauschale pro nachgewiesenem Kongresstag)
      Die Aufenthaltspauschale ist vorgesehen als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
    3. Sachkostenpauschale i.H.v. 300 Euro. Die Sachkostenpauschale ist vorgesehen als Zuschuss zu allen sachbezogenen Nebenkosten, die im Zusammenhang mit dem geplanten Kongressbesuch entstehen. Dies können z.B. sein: Tagungsgebühren, Mitgliedsbeiträge, Abstractgebühren und Auslandsüberweisungsgebühren, andere tagungsvorbereitende Ausgaben wie z.B. Posterprint oder Visagebühren.
  • Für Online-Teilnahmenrn
    • Gegen Nachweis: Erstattung von 1. Teilnahmegebühren, 2. Mitgliedsbeitrag (für max. 1 Jahr) und 3. Abstractgebühr (für max. 1 Abstract)
    • Nicht erstattet werden Aufschläge für eine verspätete Registrierung (late registration).
  • Förderarten
    • Mobilitätsmittel – Outgoings
    • Workshops und Tagungen
    Förderdauer  
    Fachbereiche
    • Geisteswissenschaften
    • Informatik
    • Lebenswissenschaften
    • Natur- und Ingenieurwissenschaften
    • Sozial- und Verhaltenswissenschaften
    • Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
    Kontakt
    Graduate Centre (GraCe) , für Promovierende
    Minkus Teske, minkus.teske@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-6813
    Graduate Centre (GraCe)
    Beschreibung
    Das Programm fördert die aktive Teilnahme von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an internationalen wissenschaftlichen Kongressen und Konferenzen (Präsenz und Online).
    Bedingungen
    Bewerbungsvoraussetzungen
    • Förderungsfähig sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Promovierende, die in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und deren Lebensmittelpunkt in Deutschland ist. Dazu gehören auch Emeriti.
      Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im Ausland forschen, sind dann bewerbungsberechtigt, wenn sie von einer deutschen Förderorganisation im Ausland gefördert werden und von dieser Organisation keine Finanzierung für Kongressteilnahmen erhalten.
      Promovierende sind nur dann bewerbungsberechtigt, wenn sie für eine Vollpromotion an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
    • Wenn sich der Wohnort im grenznahen Ausland befindet und der Bewerber / die Bewerberin an einer deutschen Hochschule tätig oder immatrikuliert ist, wird kein Unterschied zu in Deutschland gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern gemacht.
    • Nicht förderungsfähig sind deutsche und ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im Ausland ansässig und dort beschäftigt sind.

    Förderprogramm URL https://daad.de/go/stipd57369745
    Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/1039
    Jederzeit