Mit Mitteln des Auswärtigen Amtes fördert der DAAD die aktive Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Kongressen und Konferenzen.
Für Präsenz-Teilnahmenrn - Reisekostenpauschale
Geförderte, die aus dem Ausland zum Zielort anreisen, erhalten einen Zuschuss zu den Reisekosten in Höhe von maximal 80% des nachgewiesenen Flugpreises (Economy Class). - Aufenthaltspauschale (Tagespauschale pro nachgewiesenem Kongresstag)
Die Aufenthaltspauschale ist vorgesehen als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung. - Sachkostenpauschale i.H.v. 300 Euro. Die Sachkostenpauschale ist vorgesehen als Zuschuss zu allen sachbezogenen Nebenkosten, die im Zusammenhang mit dem geplanten Kongressbesuch entstehen. Dies können z.B. sein: Tagungsgebühren, Mitgliedsbeiträge, Abstractgebühren und Auslandsüberweisungsgebühren, andere tagungsvorbereitende Ausgaben wie z.B. Posterprint oder Visagebühren.
Für Online-Teilnahmenrn - Gegen Nachweis: Erstattung von 1. Teilnahmegebühren, 2. Mitgliedsbeitrag (für max. 1 Jahr) und 3. Abstractgebühr (für max. 1 Abstract)
- Nicht erstattet werden Aufschläge für eine verspätete Registrierung (late registration).