Nominierungsvoraussetzungen
Die Forschenden müssen in Physik oder einem verwandten Fachgebiet promoviert sein, wobei die Promotion maximal sechs Jahre zurückliegen darf. Die Forschenden müssen für die Dauer des Fellowships an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland beschäftigt sein und eine Karriereperspektive in Deutschland haben.
Die Forschenden dürfen zum 1. Oktober des Nominierungsjahres keine unbefristete Professur innehaben.
Nominierung
Kandidatinnen und Kandidaten müssen von einem Dekan / einer Dekanin oder dem Direktorium einer außeruniversitären Forschungseinrichtung nominiert werden. Eigenbewerbungen sind nicht möglich.