Die Ausschreibung folgt in erster Linie dem Ansatz, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Ländern mit zunehmend eingeschränkter Wissenschaftsfreiheit (beispielsweise USA) Forschungsmöglichkeiten in Baden-Württemberg zu bieten. Das vorliegende Förderprogramm gliedert sich in zwei Schienen. Zum einen können Stipendienmittel für Postdoktoranden über eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren beantragt werden. Die von der Hochschule zu benennenden Kandidaten müssen sich in bestehende Strukturen und Projekte der antragstellenden Universität eingliedern. Zum anderen erfolgt eine finanzielle Unterstützung zur Einrichtung international attraktiver Nachwuchsforschergruppen an den Universitäten des Landes. Mit dem Ziel der Spitzenförderung erhalten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase (2-5 Jahre nach der Promotion) damit die Möglichkeit, für die Dauer von bis zu sechs Jahren an der antragstellenden Universität ein eigenes, längerfristig ausgerichtetes Forschungsprojekt zu entwickeln und umzusetzen. Mit der Leitung einer Nachwuchsforschergruppe soll der Eintritt in die wissenschaftliche Selbständigkeit ermöglicht werden. Die Leiterinnen und Leiter verfügen flexibel über ihre Forschungsmittel und entscheiden selbst über die Einwerbung von Drittmitteln sowie die Einstellung von Personal im Rahmen des Projektbudgets. Insgesamt werden so mit dieser Maßnahme attraktive Karrieremöglichkeiten geboten. Die Nachwuchsgruppen und Stipendien sollen mit geeigneten Kandidatinnen bzw. Kandidaten aus dem Ausland oder Inland, deren Möglichkeiten aufgrund der oben genannten Einschränkungen nachgewiesenermaßen begrenzt wurden, besetzt werden. Bei inländischen Kandidaten kann dies z.B. die Absage eines bereits geplanten und zugesagten Forschungsaufenthaltes im Ausland sein.
Die Vorauswahl der geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für beide Programmlinien erfolgt über die Universitäten. Dazu holt die Universität für die Nachwuchsgruppenanträge mindestens zwei externe fachliche Gutachten ein, die Bewertung der potenziellen Stipendiaten erfolgt universitätsintern. Kriterien für die Auswahl ist die Exzellenz der Kandidatinnen oder Kandidaten, die thematisch in Bereichen angesiedelt und integrierbar sein müssen, die nachgewiesenermaßen deutliche Schwerpunkte der Hochschule sind, wie zum Beispiel Exzellenzcluster, Innovationscampus oder SFB. Jede Universität kann bis zu zwei Vorschläge für Postdoktoranden-Stipendien und höchstens einen Vorschlag für eine Nachwuchsgruppe einreichen. Dem Antrag sind eine kurze Begründung und Empfehlung der Hochschule für den jeweiligen Vorschlag beizulegen.