Bewerbungsvoraussetzungen:
- maximales Alter bei der Antragsstellung: 35 Jahre
- Die Antragstellung muss mit einem Ortswechsel verbunden sein, d. h. Rückkehr nach Deutschland nach einem Postdoktorandenaufenthalt im Ausland oder Ortswechsel innerhalb Deutschlands nach einer Postdoktorandenausbildung.
- Antragsteller müssen bereits durch eigene projektbezogene Publikationen (Originalarbeiten) die Fähigkeit zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten dokumentiert haben. Da es sich um ein Exzellenzprogramm der Deutschen Krebshilfe handelt, sollten bereits eigene herausragende Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Journalen vorhanden sein.
- Bei Medizinern wird eine Freistellung von ihren klinischen Verpflichtungen für sechs bis zwölf Monate vorausgesetzt.
Abgabetermine:
Für Anträge im Rahmen des Max-Eder-Nachwuchsgruppenprogramms gibt es vier Begutachtungsrunden pro Jahr. Bitte beachten Sie daher die aktuellen Abgabetermine (Eingang der vollständigen ausgedruckten Antragsunterlagen und der per E-Mail erbetenen Unterlagen bei der Geschäftsstelle):
09. November 2021, 13:00 Uhr
15. Februar 2022, 13:00 Uhr
24. Mai 2022, 13:00 Uhr
23. August 2022, 13:00 Uhr
15. November 2022, 13:00 Uhr
Die Anträge werden vom Fachausschuss 'Med./Wiss. Nachwuchsförderung' der Deutschen Krebshilfe geprüft. Erscheint ein Antragsteller aufgrund der vorgelegten Antragsunterlagen für das Max-Eder-Nachwuchsgruppenprogramm grundsätzlich geeignet, erfolgt eine nähere vor-Ort-Evaluation des Bewerbers im Rahmen eines 'Interviews', an dem u. a. auch der Leiter/Direktor der aufnehmenden Institution sowie Vertreter der Fakultät teilnehmen. Nach dem Interview berät der Fachausschuss erneut über den Antrag und gibt eine Empfehlung ab.
Über den Antrag wird anschließend – unter Berücksichtigung der Empfehlung des Fachausschusses – im Vorstand der Deutschen Krebshilfe entschieden.