Ein Antrag in der Förderungsform SFB/Transregio muss wie jeder im Rahmen des Programms zur Förderung der Sonderforschungsbereiche gestellte Antrag hohen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen. Der wissenschaftliche und strukturelle Qualitätsanspruch muss dieser Bedingung durch die Neuartigkeit der Fragestellung und durch ein komplexes fachliches Zusammenspiel entsprechen. Die Beiträge jedes Kooperationspartners müssen für das gemeinsame Forschungsziel essenziell, komplementär und synergetisch sein. Die beteiligten Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen betrachten einen SFB/Transregio als gemeinsamen Forschungsschwerpunkt. Erwartet wird eine auch quantitativ gleichgewichtige Beteiligung der Standorte.
Förderarten
Verbundprojekte
Förderdauer
bis zu 12 Jahren, eine Förderperiode umfasst vier Jahre (4+4+4).
Der Sonderforschungsbereich/Transregio (SFB/Transregio) wird von mehreren (in der Regel bis zu drei) Hochschulen gemeinsam beantragt. Die Förderung ermöglicht eine enge überregionale Kooperation zwischen Hochschulen und den dort Forschenden sowie eine Vernetzung und gemeinsame Nutzung der Ressourcen.
Bedingungen
Antragsbereite Hochschulen müssen sich - bezogen auf das gewählte Forschungsthema - in jedem Einzelfall zwischen der herkömmlichen, weiterhin der lokalen Profilbildung (Ortsprinzip) verpflichteten Förderungsform oder der Förderungsform SFB/Transregio mit dem doppelten Strukturziel von standortgebundener und transregionaler Vernetzung entscheiden. Eine Kombination beider Förderungsformen ist ausgeschlossen.