Antragsberechtigt sind alle Personen, die in Freiburg wissenschaftlich arbeiten und einen akademischen Abschluss haben. Antragsteller/innen aus der Medizin können erst nach dem 2. Staatsexamen berücksichtigt werden. Über Anträge bis zu einem Förderumfang von 1.500,-- Euro wird monatlich entschieden. Über Anträge mit einer höheren Fördersumme entscheidet das Kuratorium in seinen Sitzungen, die jeweils im Juni/Juli und November/Dezember stattfinden. Hierfür sind entsprechende Antragstermine zu beachten, die Sie bitte unserer Webseite entnehmen:
(http://www.wissges.uni-freiburg.de/aktuelles/antragsfristen).
Die Anträge sind auf elektronischem Wege an die Wissenschaftliche Gesellschaft Freiburg, Löwenstr. 16, 79098 Freiburg (Email:wissges@uni-freiburg.de) zu richten.
Der Antrag sollte enthalten:
* Angaben über das Ziel und den Inhalt des Forschungsvorhabens (max. 3 Seiten),
* eine Aufstellung aller Kosten für die ein Zuschuss beantragt wird sowie die
dazugehörigen Kostenvoranschläge bzw. Angebote,
* Angaben über die Eigenbeteiligung der Forschungseinrichtung oder Dritte,
* ein kurzer Lebenslauf des Antragstellers,
* eine Liste der Veröffentlichungen des Antragstellers in den letzten drei Jahren,
* bei nicht habilitierten Antragstellern eine Befürwortung des Institutsleiters oder des direkten Vorgesetzten.
Nach Durchführung des unterstützten Projektes ist, zusammen mit der Abrechnung (Originalbelege), eine Kurzbeschreibung der Ergebnisse (max. 2 Seiten) einzureichen.