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Programmname Zuschüsse der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Forschungsaufenthalte
Karrierestatus
  • Doktorand/in
Fristen
Frist folgt: Frist folgt.
Bemerkung Anträge auf Zuschüsse zu Forschungsaufenthalten mit einem Förderbetrag über 1500,- Euro: Frist am Freitag, 11. Oktober 2024 (Bewilligungsentscheidung im Kuratorium). Anträge auf Zuschüsse zu Klausurtagungen mit einem Förderbetrag bis zu 1500,- Euro: diese Anträge werden in den monatlichen Vorstandssitzungen zur Mitte des Monats begutachtet und sollten bis zum 5. desselben Monats vorliegen
Geltungsbereich Regional
Fördergeber
  • Wissenschaftliche Gesellschaft Freiburg
Zusammenfassung
Die beantragte Fördersumme sollte sich keinesfalls auf mehr als 5.000,-- Euro belaufen. Eine angemessene Eigenbeteiligung der Forschungseinrichtung (z.B. Personalkosten) wird erwartet.

Förderarten
  • Mobilitätsmittel – Outgoings
  • Promotionsförderung
Förderdauer  
Fachbereiche
  • Geisteswissenschaften
  • Informatik
  • Lebenswissenschaften
  • Natur- und Ingenieurwissenschaften
  • Sozial- und Verhaltenswissenschaften
  • Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
Kontakt
Graduate Centre (GraCe) , für Promovierende
Minkus Teske, minkus.teske@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-6813
Graduate Centre (GraCe)
Beschreibung
Die Wissenschaftliche Gesellschaft Freiburg bezuschusst Forschungsaufenthalte, die für die Durchführung wissenschaftlicher Projekte erforderlich sind.
Bedingungen
Antragsberechtigt sind alle Personen, die in Freiburg wissenschaftlich arbeiten und einen akademischen Abschluss haben. Antragsteller/innen aus der Medizin können erst nach dem 2. Staatsexamen berücksichtigt werden. Über Anträge bis zu einem Förderumfang von 1.500,-- Euro wird monatlich entschieden. Über Anträge mit einer höheren Fördersumme entscheidet das Kuratorium in seinen Sitzungen, die jeweils im Juni/Juli und November/Dezember stattfinden. Hierfür sind entsprechende Antragstermine zu beachten, die Sie bitte unserer Webseite entnehmen:
(http://www.wissges.uni-freiburg.de/aktuelles/antragsfristen).

Die Anträge sind auf elektronischem Wege an die Wissenschaftliche Gesellschaft Freiburg, Löwenstr. 16, 79098 Freiburg (Email:wissges@uni-freiburg.de) zu richten.

Der Antrag sollte enthalten:
* Angaben über das Ziel und den Inhalt des Forschungsvorhabens (max. 3 Seiten),
* eine Aufstellung aller Kosten für die ein Zuschuss beantragt wird sowie die
dazugehörigen Kostenvoranschläge bzw. Angebote,
* Angaben über die Eigenbeteiligung der Forschungseinrichtung oder Dritte,
* ein kurzer Lebenslauf des Antragstellers,
* eine Liste der Veröffentlichungen des Antragstellers in den letzten drei Jahren,
* bei nicht habilitierten Antragstellern eine Befürwortung des Institutsleiters oder des direkten Vorgesetzten.
Nach Durchführung des unterstützten Projektes ist, zusammen mit der Abrechnung (Originalbelege), eine Kurzbeschreibung der Ergebnisse (max. 2 Seiten) einzureichen.
Förderprogramm URL https://www.wissges.uni-freiburg.de/forschungsfoerderung/forschungsaufenthalte/
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/3237
Frist: Frist folgt: Frist folgt.