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Programmname Förderung von Pilotstudien
Karrierestatus
  • Professor/in
  • Postdoktorand/in
Fristen
01.11.2025 (jährlich)
02.05.2026 (jährlich)
Geltungsbereich National
Fördergeber
  • DSF - Deutsche Stiftung Friedensforschung
Zusammenfassung
Dieses Förderangebot hat das Ziel, Vorhaben zu unterstützen, die ein neues Forschungsfeld erschließen oder einen originellen Forschungsansatz testen. Darüber hinaus kann eine Pilotstudie dem Zweck dienen, ein größeres Forschungsvorhaben zu entwickeln. Die Stiftung erwartet, dass die Forschungskonzeption darauf ausgerichtet ist, erste Ergebnisse hervorzubringen, die sich für eine (Fach-)Veröffentlichung eignen. Anträge auf Projektförderung können aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen gestellt werden, die Fragestellungen der Friedens- und Konfliktforschung in Übereinstimmung mit den „Grundsätzen für die Förderung wissenschaftlicher Projekte“ bearbeiten. Die Forschungskonzepte können sowohl fachdisziplinär als auch interdisziplinär angelegt sein.
Fördervolumen bis zu 25.000 €
Förderarten
  • Einzelprojekte
Förderdauer bis zu 12 Monate
Fachbereiche
  • Geisteswissenschaften
  • Sozial- und Verhaltenswissenschaften
  • Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
Kontakt
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Julia Fischer, julia.fischer@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4857
Geistes- und Sozialwissenschaften, Theologie
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Björn Goldammer, bjoern.goldammer@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4858
Rechts-, Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaften, Forst-, Umwelt- und Geowissenschaften
Science Support Centre (SSC)
Beschreibung
Die Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, Forschungsinnovationen in der Friedens- und Konfliktforschung mit fokussierten Angeboten zu fördern. Die Förderangebote sollen ferner dazu beitragen, wissenschaftliche Nachwuchskräfte zu qualifizieren, die internationale und fächerübergreifende Forschungskooperation zu intensivieren sowie die Vermittlung von Erkenntnissen aus der Wissenschaft in die Praxis und Öffentlichkeit zu verbessern.

Bedingungen
Anträge auf Projektförderung können von wissenschaftlich qualifizierten Personen gestellt werden, die einer Hochschule, einer Forschungsinstitution oder einer anderen (gemeinnützigen) wissenschaftlichen Einrichtung bzw. Organisation, die wissenschaftliche Vorhaben im Themenfeld der Friedens- und Konfliktforschung durchführen wollen, angehören oder an diese angebunden sind. Die Stiftung bewilligt Fördermittel grundsätzlich nur an eine Institution; die Bewilligung von Fördermitteln an Einzelpersonen ist nicht möglich.

Förderprogramm URL https://bundesstiftung-friedensforschung.de/leitfaden-zur-antragstellung-auf-foerderung-von-pilotstudien/
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/2227
Frist: 01.11.2025 (jährlich)
Frist: 02.05.2026 (jährlich)