Die Vergabe eines Postdoktorandenstipendiums setzt voraus, dass Bewerberinnen oder Bewerber sich durch eine Dissertation oder eine vergleichbare wissenschaftliche Leistung ausgewiesen haben. Auch höher qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Habilitierte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Tenure, freie wissenschaftliche Autorinnen und Autoren und Editorinnen und Editoren) sind zur Bewerbung zugelassen.
Bewerberinnen und Bewerber um Graduiertenstipendien sollen Folgendes vorweisen: ein abgeschlossenes Hochschulstudium; den inhaltlichen Zusammenhang des vorgesehenen Projekts mit der Doktorarbeit oder einer entsprechenden wissenschaftlichen Arbeit; ein befürwortendes Gutachten der wissenschaftlichen Betreuerin oder des Betreuers.
In Ausnahmefällen können auch MA-Studierende, das heißt Examenskandidaten der Master-, Magister- und Lehramtsstudiengänge, die ein vielversprechendes, quellenbezogenesExamensprojekt verfolgen, mit einem Aufenthaltsstipendium (Collegienhaus, bis zu ein Monat)
gefördert werden. Vorzulegen sind in diesem Fall Zeugnisse, eine Projektbeschreibung und ein befürwortendes Gutachten des wissenschaftlichen Betreuers.
Die Stipendiaten führen ihre Studien im Deutschen Literaturarchiv Marbach durch. Es ist erwünscht, dass die jeweiligen Projekte im Rahmen eines Mittwochsseminars vorgestellt werden. Am Ende ihres Aufenthalts, spätestens jedoch vier Wochen nach Ablauf des Stipendiums, müssen die Stipendiaten einen Abschlussbericht vorlegen.
Anträge reichen Sie bitte ausschließlich über das
Bewerbungsportal ein.