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Programmname Förderung von Projekten zum Aufbau akademischer Nachwuchsgruppen „Quantum Futur“
Karrierestatus
  • Postdoktorand/in
Veröffentlichung 22.09.2023
Fristen
31.01.2024
31.01.2025
31.01.2026
Bemerkung Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Geltungsbereich National
Fördergeber
  • BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zusammenfassung

Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben an Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Quantentechnologien adressieren. Im Rahmen des Vorhabens sollen akademische Nachwuchsgruppen durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase aufgebaut werden. Als Ergebnis der Förderung soll eine Ausbildung von Forschungsschwerpunkten in bestehenden Kooperationsnetzwerken unterstützt und eine synergetische Ergänzung von Forschungszweigen in Institution und Netzwerk vorangetrieben werden. Die zu etablierende Nachwuchsgruppe soll dabei das wissenschaftliche Profil der beantragenden Institution im Hinblick auf den Schwerpunkt „Quantentechnologien“ abrunden beziehungsweise bestehende Schwerpunkte exzellent ergänzen.

Ziel ist eine langfristige Verstetigung der Strukturen nach Abschluss des Projekts. Ein dahingehendes realistisches und aussagekräftiges Konzept wird bei der Einreichung von Projektvorschlägen vorausgesetzt. Dieses Konzept ist insbesondere von der beantragenden Institution ausführlich zu erläutern.

Thematisch werden sämtliche Bereiche der Quantentechnologien zweiter Generation und auch deren fachliches Umfeld adressiert. Insbesondere sind dies Quantencomputing, Quantensimulation, Quanteninformatik, Quantensensorik und -metrologie, Quantenkommunikation sowie unterstützende Technologien. Dabei sind sowohl experimentelle als auch theoretische Arbeiten – auch im Bereich der Informationstheorie – eingeschlossen, sofern sie einen konkreten Bezug zu Anwendungen der Quantentechnologien aufweisen und keine reine Grundlagenforschung darstellen. Interdisziplinäre Beiträge sind ausdrücklich erwünscht.

Erwartet wird eine nachhaltige Nutzung der wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlich anwendbaren Ergebnisse. Neben Publikation und Patentierung von Projektergebnissen umfasst dies auch angemessene Maßnahmen zum Technologietransfer, zum Beispiel Strategien für Unternehmensgründungen. Eine Plausibilisierung der Anwendungsorientierung beziehungsweise einer späteren wirtschaftlichen Nutzbarkeit der Forschungsergebnisse ist explizite Voraussetzung für die Förderung. Frühzeitige Allianzen mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Niederlassung in Deutschland sind erwünscht. Eine Beteiligung der Firmen an den Fördervorhaben durch finanzielle Leistungen, Sachbeiträge, Bereitstellen von Analysemöglichkeiten, Personalaustausch et cetera wird bei der Auswahl geeigneter Vorschläge unter Berücksichtigung der Reife des adressierten Forschungsthemas positiv bewertet.
 Nicht gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die keine innovativen Ansätze erkennen lassen, reine Machbarkeits- oder literaturbasierte Studien sowie Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen.

Förderarten
  • Einzelprojekte
Förderdauer Die Förderung wird je nach projektspezifischem Bedarf für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt. Eine Meilensteinprüfung mit Abbruchkriterien nach drei Jahren ist vorgesehen. Im Anschluss wird über die Fortführung des Vorhabens entschieden.
Fachbereiche
  • Natur- und Ingenieurwissenschaften
Kontakt
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Frank Krüger, frank.krueger@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4859
Physik, Mathematik, Informatik und Mikrosystemtechnik
Science Support Centre (SSC)
Beschreibung

Ziel des Nachwuchswettbewerbs „Quantum Futur“ ist der Aufbau nachhaltiger Forschungsstrukturen. Dies soll exzellenten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern ermöglichen, den Übergang von Erkenntnissen der Grundlagenforschung in neue technologische und wirtschaftliche Anwendungen voranzutreiben. Dem wissenschaftlichen Nachwuchs werden dabei durch die Maßnahme beste Start- und Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches, wissenschaftliches Arbeiten geboten. Dadurch soll international gebildete Spitzenkompetenz für den Forschungs- und Industriestandort Deutschland gewonnen werden, um zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands beizutragen. Insbesondere werden international aufgestellte Forscherinnen und Forscher mit der Erfahrung eines längeren erfolgreichen Studienabschnitts oder Forschungsaufenthalts im Ausland angesprochen.

Bedingungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Die Förderung ist personengebunden an den Leiter der Nachwuchsgruppe gekoppelt.

Die Zielgruppe sind exzellente Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher, die nach ihrer Promotion bereits erste eigene Forschungserfahrungen gesammelt haben. Diese Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase zeichnen sich unter anderem durch qualifizierte Abschlüsse, erste Erfahrung mit selbständiger Forschung, Auslandserfahrung, erste Leitungserfahrung und Teamfähigkeit, Flexibilität und Wechselbereitschaft oder Erfahrung mit interdisziplinären Kooperationen aus. Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus dem Ausland an den Forschungsstandort Deutschland zu erhöhen. Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die längere Zeit im Ausland forschen, sind deshalb besonders aufgefordert, sich am Nachwuchswettbewerb „Quantum Futur“ zu beteiligen.

Zur Einreichung einer Projektskizze sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase (Förderinteressenten) im Einvernehmen mit der aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung berechtigt. Die Förderinteressenten müssen ihre Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit durch Promotion nachgewiesen haben und die Eignung zur Leitung einer eigenständigen Arbeitsgruppe besitzen.

Das Datum der Promotionsprüfung sollte bei Einreichen der Skizze mindestens zwei Jahre, jedoch nicht länger als fünf Jahre, zurückliegen. Eltern- und Erziehungszeiten können im Sinne einer Verlängerung des betrachteten Zeitraums gewürdigt werden. Idealerweise ist nach der Promotion ein Aufenthalt als Postdoktorand im Ausland erfolgt und erste eigenständige Forschungserfahrung vorhanden. Ein Wechsel der Forschungsinstitution im Lauf der wissenschaftlichen Karriere wird ausdrücklich begrüßt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die aufnehmende Hochschule oder Forschungseinrichtung der Nachwuchsgruppe die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laborfläche und -einrichtung sowie sonstige Infrastruktur) zur Verfügung stellt und die Nachwuchsgruppenleitung in allen projektbezogenen Belangen unterstützt. Die Nachwuchsgruppe soll in die vorhandenen Hochschul- beziehungsweise Institutsstrukturen einbezogen werden, jedoch wissenschaftlich unabhängig sein. Räumlich muss sie eine Einheit bilden, um den Gruppencharakter zu stärken.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen bis spätestens 31. Januar eines Jahres zunächst in elektronischer Form über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline/ vorzulegen. Die Skizzen sind auf Englisch zu verfassen.
Eine jährliche Auswahl von Projektskizzen ist vorgesehen. Der nächste Stichtag zur Einreichung von Projektskizzen ist der 31. Januar 2024. Die Vorlagefrist endet am 31. Januar 2026.

Förderprogramm URL https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/09/2023-09-22-Bekanntmachung-QuantumFutur.html
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/2068
Frist: 31.01.2024
Frist: 31.01.2025
Frist: 31.01.2026